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Mit dem Exportumzug ins Ausland

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Der Exportumzug vollzieht sich immer von Deutschland in ein Drittland. Drittland ist jedes Land, das nicht zu den Staaten der Europäischen Union zählt. Damit wechselt die betreffende Privatperson oder das Unternehmen auch seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort. Ansprechpartner sind die Konsulate der betreffenden Länder, die sich meistens in den Großstädten wie Berlin, München oder Hamburg befinden. Für einige Staaten benötigt derjenige, der dort arbeiten und wohnen möchte, ein gültiges Visum. Dieses verbindet der betreffende Staat gerne mit einer Arbeitserlaubnis. Zuvor muss der Antragsteller jedoch seinen Eignungstest erfolgreich bestehen. Existenzgründer weisen außerdem ein Startguthaben und ein entsprechendes Vermögen nach.

Für den Exportumzug gibt es verschiedene Anbieter. Von diesen lässt sich der Umsiedler jeweils ein zeitlich verbindliches Angebot geben. Dieses enthält meistens eine detaillierte Aufstellung der Kosten. Dazu gehören außerdem die veranschlagte Transportzeit sowie aussagefähige Referenzen. Mit ihnen weist der zukünftige Auftragnehmer seine Erfahrungen mit ähnlichen Projekten nach. Kompetente Ansprechpartner, wie z.B. Bernhard Storck jr. GmbH legen ein attraktives Komplettangebot vor. In ihm sind alle Arbeiten vom Auszug bis zur Übergabe im Drittland enthalten. Interessant ist der Name des ausländischen Kooperationspartners. Dieser übernimmt den Umzugscontainer vom inländischen Spediteur im Drittland und wickelt hier alle notwendigen Formalitäten ab.

Hat der Auftraggeber seine Spedition gefunden, so reduziert sich auch sein Stress. Er übergibt alle Formalitäten und notwendigen Arbeiten an seinen Vertragspartner. Auf diese Weise spart er sich viel Zeit.

Bevor der Exportumzug durch das Speditionsunternehmen vorbereitet wird, sollte noch eine Checkliste erstellt werden, die alle wesentlichen durchzuführenden Aufgaben enthält. Der Nutzer des Umzugsservice muss jedoch einige persönliche Kriterien beachten. Neben dem Telefon- und Internetanschluss kündigt er alle laufenden Verträge, die direkt mit seinem Haushalt in Verbindung stehen. Dazu gehören beispielsweise die Hausrat- und Gebäudeversicherung. Auch das Auto muss bei der Zulassungsstelle sowie bei der Kfz-Haftpflichtversicherung abgemeldet werden. Ferner sind alle Behörden zu unterrichten, sofern diese Aufgabe nicht vom Umzugsunternehmen übernommen wird.

Parallel wird der Zeitpunkt für das Chartern des Containers vereinbart. Dann beginnen die Mitarbeiter des Umzugsunternehmens mit dem Abbau der Möbel sowie dem Verpacken des Inventars. Das dazu notwendige Verpackungsmaterial stellt das Unternehmen im Rahmen des Vertrages zur Verfügung. Sollten sich innerhalb der Wohnung noch ältere Einrichtungsgegenstände befinden, die in der Wahlheimat nicht mehr benötigt werden, übernimmt der Umzug die notwendigen Entsorgungen.

Sind alle Gegenstände im Überseecontainer verstaut, verschifft ihn die inländische Spedition ins Drittland. Grundsätzlich gelten beim Exportumzug die zollrechtlichen Bedingungen im Zielland. In einigen Länder muss der Nutzer des Exportumzugs seinen Container selbst im Zielhafen in Empfang nehmen. Da der Zoll eine umfassende Kontrolle vornimmt, fertigt der Auswanderer schon in Deutschland eine Goods-of-Follow Liste an, die alle Gegenstände enthält, die sich im Container befinden. Werden elektronische Artikel eingeführt, dann benötigt der Zoll jeweils einen Kostennachweis. Für die Einfuhr von Haustieren, großen Bargeldbeträgen, Lebensmitteln und Waffen gelten besondere Bestimmungen.


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